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Neuigkeiten & Fachartikel

Änderungen vieler Fristen des vierten Eisenbahnpaketes

Am 26.05.2020 und 16.06.2020 traten eine Reihe von Rechtsakten der Europäischen Union in Kraft, die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Bahnsektor entgegenwirken soll. Konkret werden diverse Umsetzungsfristen des vierten Eisenbahnpaketes verlängert. Dazu zählen die Geltungsdauern von bestehenden Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen sowie ECM-Zertifikaten. Aber auch der Geltungsbeginn vieler neuer Vorschriften wurde verschoben. Welche Rechtsakte im in Kraft getreten sind und was sie im einzelnen beinhalten, haben wir nachfolgend kurz zusammengestellt.

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Bundesrat stimmt Änderung zur Zertifizierung von ECM zu

Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpaketes der Europäischen Union wird zum Juni 2020 die Zuständigkeit für die Zertifizierung von ECM nach der neuen ECM-Verordnung (EU) 2019/779 auf anerkannte Stellen übergehen. Das Eisenbahn-Bundesamt beschränkt sich von jetzt an auf die Anerkennung dieser Zertifizierungsstellen.

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